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Berufsverband norddeutscher Trainer, Coaches und Dozenten e.V. Berufsverband norddeutscher Trainer, Coaches und Dozenten e.V.

 

Wir sind Schmelztigel, Ideengeber, Lobby und Heimat für norddeutsche Trainer, Coaches und Dozenten.
Wir sind Schmelztigel, Ideengeber, Lobby und Heimat
für norddeutsche Trainer, Coaches und Dozenten.

Vereinsordnung

1. Grundsatz

Diese Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Aufnahmegebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

2. Beiträge

Folgende Mitgliedsformen haben wie folgt Beiträge zu entrichten:

   a. Ordentliche Mitglieder

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Satzung) beträgt 175,- Euro. Bei Eintritt in den Verband ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,- Euro für die ordentliche Mitgliedschaft zu entrichten.

   b. Fördermitglieder

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder (§ 3 Abs. 2 Satzung) beträgt 175,- Euro. Über diesen Betrag hinaus haben Fördermitglieder die Möglichkeit, ihren Jahresbeitrag selbst festzulegen (sofern er über 175,- Euro liegt). Bei Eintritt in den Verband ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,- Euro für die Fördermitgliedschaft zu entrichten.

   c. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder (§ 3 Abs. 3 Satzung) sind von der Beitragszahlung befreit.

   d. Firmenmitglieder

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Firmenmitglieder (§ 3 Abs. 4 Satzung) beträgt 500,- Euro. Bei Eintritt in den Verband ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 500,- Euro für die Firmenmitgliedschaft zu entrichten. Firmenmitglieder können maximal drei Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Traindays anmelden, eventuelle weitere Interessenten gelten als Gast-Teilnehmer entsprechend Abs. f der Vereinsordnung.

   e. Vorstandsmitglieder

Jedes Vorstandsmitglied ist für die Dauer seiner Mitwirkung im Vereinsvorstand von der Beitragszahlung befreit.

   f. Gast-Teilnehmer

An den Veranstaltungen des Berufsverbandes können auch Gäste teilnehmen, die (noch) nicht Mitglied im Berufsverband sind. Die Teilnahmegebühr für Gast-Teilnehmer beträgt für ganztägige Veranstaltungen (mit einer Dauer von mehr als vier Stunden) 50,- Euro und für halbtägige Veranstaltungen (mit einer Dauer von maximal vier Stunden) 25,- Euro.

Alle Beiträge verstehen sich als reine Teilnahmebeiträge ohne sämtliche Verpflegungs- oder Reisekosten.

 

3. Stundung und Erlass des Beitrages

Die Mitgliederversammlung entscheidet in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag den Beitrag zu stunden oder zu erlassen. Der Antrag ist unter Beifügung einer Begründung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

 

4. Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Annahme des Aufnahmeantrages fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt nach Rechnungslegung durch den Verband unter Angabe der Rechnungsnummer. Alles Weitere regelt die Satzung des Berufsverbandes.

 

5. Inkrafttreten

Diese Vereinsordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft. Die Mitgliederversammlung hat jeweils am Jahresanfang über die Beitragshöhe zu entscheiden. Sollte ein Beschluss nicht zustande kommen, behält diese Beitragsordnung so lange Gültigkeit, bis ein wirksamer Änderungsbeschluss zustande kommt.

 

6. Vereinskonto

DKB Deutsche Kreditbank AG Rostock
IBAN DE70 1203 0000 1020 0547 53
BIC BYLADEM1001

 

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.